Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lufthansa Konzertchors zur Bestellung von Konzerttickets über sein Online Portal

Stand September 2016

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen über Tickets von Veranstaltungen des Lufthansa Konzertchor e.V. (nachfolgend „LHC“ genannt) bzw. von Dritten durchgeführten Veranstaltungen, bei denen der LHC beteiligt ist, über das Online Portal des LHC.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der LHC diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.

Vertragsschluss

Bestellungen zu Tickets zu den o. g. Veranstaltungen können über eine entsprechende Bestellplattform des LHC unter www.lh-orchester.de („Bestellplattform“) vorgenommen werden und sind rechtsverbindlich.

Nach Erhalt der Bestellung versendet der LHC eine E-Mail an den Kunden (Bestellbestätigung), aus der die Zahlungsmodalitäten hervorgehen. Bestellungen werden für der LHC erst rechtswirksam, wenn der vollständige Zahlungsbetrag gemäß der Zahlungsmodalitäten beim LHC verbucht wurde. Der Vertrag kommt durch Versand der Tickets an die vom Kunden angegebene Postanschrift oder eine andere vereinbarte Art der Aushändigung an den Kunden zustande.

Leistungen und Tarife

Die jeweils aktuellen Veranstaltungen und Preise (ggfs. zuzüglich Versandkosten) des LHC sind in der Bestellplattform hinterlegt.

Zahlungsbedingungen

Nach verbindlicher Bestellung der Tickets über das Kartenportal ist der entsprechende Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlungsabwicklung kann entweder über PayPal oder nach Erhalt der mit E- Mail versendeten Bestellbestätigung per Banküberweisung erfolgen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des LHC aufrechnen.

Stornierungsbedingungen

Umtausch oder Rückgabe von bestellten oder erhaltenen Tickets seitens des Kunden sind ausgeschlossen, der Ticketpreis ist nicht erstattungsfähig. Die Übertragung der Tickets  an andere Personen ist möglich, der Zwischenverkauf jedoch ausgeschlossen.

Rücktritt bzw. Kündigung durch LHC

LHC ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, wenn:

  • die Rechnungen nicht bei Fälligkeit gezahlt werden oder
  • vom LHC nicht zu vertretende Umstände, insbesondere höhere Gewalt, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Haftung des LHC

Soweit LHC selbst Veranstalter ist, haftet LHC wie folgt: Das LHC haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn LHC die Pflichtverletzung zu vertreten hat sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch LHC beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch LHC beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
LHC haftet nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von eingebrachten Sachen einschließlich Garderobe des Kunden, etc.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Bild-, Film-, Video- und Tonaufnahmen aller Art durch den Kunden oder von einem durch ihn beauftragten Dritten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des LHC. Der Kunde hat der LHC über den geplanten Umfang und Details zu den genannten Aufnahmen im vorstehenden Sinn umfassend zu informieren. Das LHC ist rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Beginn einer Veranstaltung, über geplante Aufnahmen und Berichterstattungen zu unterrichten.

Haftung des Kunden, Freistellung

Der Kunde haftet gegenüber des LHC entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

Der Kunde haftet gegenüber dem LHC auf Schadensersatz bei Eintritt von Schäden, die von ihm, seinen Teilnehmern oder sonstigen Dritten im Sinne der §§ 278, 831, 89, 31 BGB im Zusammenhang mit der Veranstaltung schuldhaft verursacht werden, soweit diese dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zurechenbar sind. Dies gilt insbesondere für Schäden, an den vom LHC bereitgestellten Räumlichkeiten, Anlagen, Geräten und sonstigen Einrichtungen.

Im Falle von Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde stellt LHC im Rahmen seiner Haftung von allen Schadensersatzansprüchen, die von Dritten, insbesondere Mitarbeitern des Kunden, im Zusammenhang mit den Veranstaltungen geltend gemacht werden, frei.

Urheberrechte

Die bei einer Veranstaltung bereitgestellten Unterlagen, wie bspw. Programmhefte einschließlich sämtlicher Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zum Privatgebrauch verwendet werden. Der Kunde darf die Unterlagen ohne Zustimmung des LHC weder veröffentlichen, verbreiten, vervielfältigen noch an Dritte weiterreichen.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nicht mitbringen.

Sonstige Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Verträge über Veranstaltungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung der Schriftform.

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der jeweiligen Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Frankfurt am Main.